Aktuelles 07.05.2015 (Archiv)
Urteil zu Kennzeichnungspflicht für Anzeigen
In Deutschland hat es nun ein erstes Urteil gegen Netdoktor gegeben. Es ging um die Kennzeichnungspflicht werblicher Links ('Sponsored Links').In der ersten Instanz ist Netdoktor abgeblitzt, das 'Sponsored' als Hinweis auf den bezahlten Link hat dem Richter nicht ausgereicht. Solche Werbung muss klar als solche erkennbar sein, hieß es.
Die übliche und damit eigenlich offensichtliche Art, werbliche Links als 'Sponsoren' zu markieren und/oder in neuen Fenstern zu öffnen, könnte bei Erfolg der Argumentation der Staatsanwaltschaft zu großem Handlungsbedarf im Web führen. Ganz zu schweigen von jenen bezahlten Links, die überhaupt nicht gekennzeichnet sind - die SEO-Branche in Deutschland darf sich erneut fürchten.
Interessant ist aber auch der Vermerk, dass ein Link auf eine Seite eines Herstellers, die auch Produktnamen nennt, als Werbung anzusehen ist. Redaktionelle Empfehlungen von durch Firmen erstellten Seiten sind so schnell in Gefahr, als unerlaubte Werbung gesehen zu werden. Ist das in der noch ausstehenden schriftlichen Ausfertigung des Urteils so enthalten und wird in höherer Instanz nicht verworfen, dann darf sich Deutschland schon jetzt über eine neue Abmahnwelle freuen - kaum ein Link wäre dann ohne den Hinweis der Werbung mehr möglich.
Das endgültige Urteil sowie die zu erwartenden nächsten Runden in der Diskussion in folgenden Instanzen werden folgen. Inwieweit die Rechtsprechung hier auf Linie bleibt, darf man auch erst später beurteilen.
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